Neues Gleichberechtigungsgesetz in Hessen

Das Hessische Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGlG) tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2023 außer Kraft.

Seit der umfassenden Novellierung im Jahr 2016 sind laut der Gesetzesbegründung die Fortschritte für die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst in Hessen erreicht worden, jedoch noch nicht überall verbreitet. Strukturelle Barrieren sollen noch abgebaut werden, insbesondere bei der Förderung von Frauen in Führungspositionen und bei der beruflichen Entwicklung von Bediensteten mit Familienaufgaben.

Neues Gesetz trat im Juli 2023 in Kraft

Daher wurde das Gesetz zur Änderung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes geschaffen, das die Änderungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes bestimmt und die Geltungsdauer verlängert. Es wurde am 21. Juli 2023 vom Hessischen Landtag beschlossen und trat am 22. Juli 2023 in Kraft.

Mehr Flexibilität für Arbeitnehmer

Damit Beschäftigte mehr Zeit für Familienaufgaben bekommen, wurden die Möglichkeiten, Berufliches und Privates miteinander zu vereinbaren erweitert. Deshalb wurde Mobile Arbeit ergänzend zur Telearbeit neu aufgenommen. Außerdem können sich Beschäftigte, die kurzfristig zu besonderen Einsatzlagen herangezogen werden, die Kosten für die Betreuung zu pflegender Familienmitglieder erstatten lassen.

TVöD News Redaktion