Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben am 9. Dezember 2023 in Potsdam eine Einigung erzielt und sich darauf verständigt, die Entgelte der Beschäftigten in zwei Schritten zu erhöhen: Zum 1. November 2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent.
Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro. Zudem erhalten die Tarifbeschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro, die in mehreren Raten (1.800 Euro zu Beginn, danach in zehn Raten bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro) gezahlt wird.
Ergebnis wird auf Beamte übertragen
Weitere Eckpunkte der Einigung sind Verbesserungen für die Beschäftigten im Straßenbau, im Maßregel- und Justizvollzug sowie für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder Berlin, Bremen und Hamburg. Die bisher außertarifliche Hauptstadtzulage in Berlin wird wegen der besonderen Hauptstadtsituation nunmehr tarifiert. Für studentische Hilfskräfte wurden erstmals Mindestentgelte (Stundenentgelt ab Sommersemester 2024: 13,25 Euro) vereinbart, die deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Das Ergebnis wird von den jeweiligen Ländern auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Länder übertragen.
TVöD News / TdL