Mindestlohn wird zum 1. Januar 2024 angehoben

Das Bundeskabinett hat die von Bundesminister Hubertus Heil vorgelegte Vierte Mindest­lohn­an­passungs­ver­ord­nung beschlossen.

Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 rechtsverbindlich um. Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

TVöD Stundenentgelte liegen teilweise unter Mindestlohn

Für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 29. Februar 2024 liegen einige TVöD Stundenentgelte der Entgeltgruppe 1 unter dem gesetzlichen Mindestlohn von dann 12,41 Euro, so dass eine Aufstockung auf den gesetzlichen Mindestlohn geprüft werden und vorzunehmen ist.

TVöD News / Bundesministerium für Arbeit und Soziales