Hessen: Mehr Geld für Lehrkräfte

Die Lehrtätigkeit an Grundschulen in Hessen wird aufgewertet. Schrittweise bis zum 1. August 2028 wird das Entgelt der tarifbeschäftigten Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung an Grundschulen auf die Entgeltgruppe (EG) 13 angehoben. Die Entgelte der übrigen Lehrkräfte an Grundschulen wird ebenfalls nach oben angepasst. Dies folgt auf eine gesetzliche Anpassung der Besoldung der beamteten Grundschullehrkräfte in Hessen.

Überleitung erfolgt stufengleich

Die Überleitung in die höhere Entgeltgruppe zum 1. August 2028 erfolgt stufengleich und unter Mitnahme der schon zurückgelegten Stufenlaufzeit. Die Antragsfrist zur Überleitung in die Entgeltordnung für Lehrkräfte in Hessen (TV EGO-L-H) wird bis zum 31. Mai 2024 verlängert.

Einführung einer Annäherungszulage

Zur schrittweisen Anpassung des Entgelts wird eine Annäherungszulage eingeführt. Für die Lehramtslehrkräfte mit Lehramtsbefähigung an Grundschulen beträgt die Zulage ab dem 1. August 2023 10 Prozent, ab dem 1. August 2024 25 Prozent, ab dem 1. August 2025 40 Prozent, ab dem 1. August 2026 60 Prozent und ab dem 1. August 2027 80 Prozent des Differenzbetrags der jeweiligen Stufe des Tabellenentgelts zur EG 13. Für die anderen Lehrkräfte an Grundschulen gelten jeweils die Prozentwerte und Entgeltgruppen, die sich aus der Tarifeinigung vom 14. Juli 2023 im Anhang ergeben.

Verlängerung der Antragsfrist

Die eigentlich zum 31. Juli 2023 ausgelaufene Antragsfrist gemäß § 9 Abs. 4 TV EGO-L-H zum Antrag auf Eingruppierung in die Entgeltgruppe, die sich aus der Anlage zum TV EGO-L-H ergibt, wird bis zum 31. Mai 2024 verlängert. Außerdem können künftig nicht nur die Beschäftigten einen Antrag stellen, bei denen sich Verbesserungen ergeben, sondern auch die Beschäftigten, bei denen sich aus der EGO-L-H keine Verschlechterung ergibt.

TVöD News / dbb