EuGH: Keine Benachteiligung von Teilzeit bei Überstundenzuschlägen
Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn es darum geht, eine erhöhte Vergütung wegen Überschreitung einer bestimmten Zahl an Arbeitsstunden zu erhalten. Ein deutscher Pilot arbeitet für die Fluggesellschaft Lufthansa CityLine als …